Ihre erforderliche Investittion:

LEGO® SERIOUS PLAY® - Coaching & Training


Psychologische Beratung:

  • Einzelstunden: € 80,- inkl. USt.
  • 5-Stunden Block: € 360,- inkl. USt.

Job-Coaching:

  • Einzelstunde: € 80,- inkl. USt.
  • Doppelstunde:  140,- ink. USt.
  • 5-Stunden Block: € 360,- inkl. USt.

Trainings:

  • Trainingsblock Lese- und Rechtschreibtraining (6 Termine): € 500,- inkl. USt.
  • Gruppencoachings, Trainings oder Workshops bitte gesondert anfragen.

Spesen:
Spesen werden nach Aufwand und den jeweils geltenden, rechtlichen Grundlagen entsprechend verrechnet.


Allgemeine Voraussetzungen:

Einzel- und Doppelstunden jeweils am Ende der jeweiligen Einheit in bar zu bezahlen.
Blockbuchungen sind im Voraus zu bezahlen.

Als Lebens- und Sozialberater und Business-Coach kann und darf ich die Unterstützung nur Personen anbieten, die selbstreflektiv und eigenverantwortlich agieren.

Personen in psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung (mit und ohne medikametöser Unterstützung) sowie medizinisch-psychologischen Krankheitsbildern können von mir nicht betreut werden. Sollte sich eine der  Situationen während der Beratung als vorsätzlich verschwiegen herausstellen, behalte ich mir das Recht vor, die Sitzung vorzeitig abzubrechen. In diesem Fall wird der volle Stundensatz von € 80,- inkl. USt. in Rechnung gestellt.

Absagen oder Terminverschiebungen haben spätestens 24 h vorher per e-Mail, SMS oder telefonisch zu erfolgen. Für nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine wird eine Aufwandsentschädigung von € 50,00 inkl. USt. verrechnet.

Standesregeln

Coaching/Lebens-und Sozialberatung – Beschreibung und gesetzliche Bestimmungen

Coaching ist ein Tätigkeitsbereich der Lebens-und Sozialberatung und darf nur mit Gewerbeberechtigung ausgeübt werden. § 119 Gewerbeordnung sowie die Verordnung über die Standes-und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens-und Sozialberatung geben den gesetzlichen Rahmen vor.

  1. Prinzipien des Coachings: Auftrag, Selbststeuerung, Selbstverantwortung, Aktive Mitarbeit

Zu Beginn des Coachings legen Coach und Coachee die Inhalte und Zielsetzungen des Coachings fest (Auftrag).

Zweck von Coaching ist eine bessere persönliche Handlungs-, Wahl-und Entscheidungsfreiheit des Coachee zu erreichen. Der Coach wird den Coachee bei gemeinsamen Treffen im Rahmen eines ressource-, lösungs-und zielorientierten Prozesses bei der Erarbeitung des Auftrags anleiten, beraten und unterstützen. Die Gestaltung des Prozesses sowie die Wahl der Methode unterliegt der Entscheidung des Coachs und kann jederzeit auch ohne Mitteilung an den Coachee geändert werden. Der Coach wird die eingesetzten Methoden oder Techniken dem Coachee bei Bedarf erläutern sowie auf mögliche Ergebnisse hinweisen.

Eine erfolgreiche Arbeit erfordert die aktive Mitarbeit des Coachee. Der Coachee sollte bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird von dem Coachee selbst geleistet. Der Coachee bestimmt die Detailinhalte und Tiefe des Coachings. Der Coachee handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst.

  1. Abgrenzung zur Therapie und sonstigen Heilbehandlungen

Im Rahmen des Coachings werden keine Diagnose erstellt, sowie keine Therapien oder Behandlungen im medizinischen, psychologischen oder psychotherapeutischen Sinne durchgeführt, oder Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt. Coaching stellt somit keinen Ersatz für eine medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Diagnose, Therapie oder Behandlung dar. Laufende Behandlungen in diesen Bereichen sollen daher weder unter- noch abgebrochen werden, oder gar unterlassen werden.

  1. Vorerkrankungen

Diagnosen, psychische Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme lassen einen sinnvollen Coachingprozess oft nicht zu. Im schlimmsten Fall kann es durch Coaching zu negativen Auswirkungen auf den Heilungsprozess kommen.

Aus diesem Grund hat der Coachee den Coach über Diagnosen, psychische Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme zu unterrichten; der Coach wird seinerseits den Coachee bei Vermutung des Vorliegens einer (psychischen) Krankheit den Besuch bei einem Angehörigen eines in Betracht kommenden Gesundheitsberufes zur Abklärung des Krankheitsanzeichens oder zur Heilbehandlung empfehlen.

Darüber hinaus ist der Coachee jedoch für sein Wohlbefinden, seine physische und psychische Gesundheit während den Coaching-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen die der Coachee aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.

  1. Geheimhaltung

Der Coach ist zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und insoweit der Coachee den Coach ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet oder der Coach aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.

Inwieweit der Coach von der Verpflichtung zur Ablegung eines Zeugnisses, zur Einsichtsgewährung in Geschäftspapiere oder zur Erteilung von Auskünften über die ihm in Ausübung seines Berufes bekannt gewordenen Umstände in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren befreit ist, richtet sich nach den diesbezüglichen Rechtsvorschriften.

Der Coach ist zur Zusammenarbeit mit Kollegen seiner Berufsgruppe oder mit Angehörigen angrenzender Berufe verpflichtet, wenn dies zur Abklärung einer bestimmten Frage erforderlich ist.

Der Coach ist berechtigt, zwecks Qualitätssicherung seiner Arbeit die Coachingsituation anonymisiert in einer Supervisions- oder Intervisionsgruppe zu reflektieren.